Berlin, 10. Dezember 2019: Trotz gesunkener Preise für Batteriespeicher lohnt sich deren Betrieb nur selten für Unternehmen und private Haushalte – für die Energiewende erforderliche Flexibilitätspotentiale bleiben so ungenutzt. Die auch aus anderen Gründen längst überfällige Überarbeitung der Netzentgelts und Umlagensystematik verhindert den dringend notwendigen Zubau an Flexibilität. Speicherbetreiber müssen sich zudem durch einen unglaublichen Wust an widersprüchlichen und komplexen Regularien kämpfen. Auch hier hinkt die Gesetzgebung den technischen Möglichkeiten und der Investitionsbereitschaft der Markakteure deutlich hinterher. Das Gelingen einer kostengünstigen und erfolgreichen Energiewende wird hier massiv behindert“, kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Batteriespeicher bieten ein wichtiges Flexibilitätspotential für die Energiewirtschaft: In Zeiten hoher EE-Einspeisung nehmen Batteriespeicher Strom auf und stellen ihn bei Bedarf für die spätere Nutzung zur Verfügung. Zudem können Speicher für einen sicheren Netzbetrieb eingesetzt werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft beschreibt in seinem heute veröffentlichten Positionspapier, wie die Flexibilität der Batteriespeicher freigesetzt werden kann.
Überarbeitung der Abgaben-, Umlagen- und Entgeltsystematik erforderlich
Da der aktuelle Rechtsrahmen nicht die technischen Besonderheiten von Batteriespeichern berücksichtigt, ist oft nicht klar, wie bestimmte Regelungen anzuwenden sind und welche Abgaben, Umlagen und Entgelte für den zwischengespeicherten Strom anfallen. Hinzu kommt der hohe Bürokratieaufwand für Messung und Abrechnung von zwischengespeichertem Strom, der besonders bei multivalenten Geschäftsmodellen hoch ist. Es muss dringend sichergestellt werden, dass die finanziellen Risiken des Speicherbetriebs handhabbar sind. „Nur mit einem Mindestmaß an Planungssicherheit durch verständliche und widerspruchsfreie Regeln werden Unternehmen und private Haushalte die für die Energiewende erforderlichen Investitionen in Speicheranlagen tätigen“, betont Busch.
Diskriminierungsfreien Zugang zum Regelenergiemarkt sicherstellen
Anpassungsbedarf gibt es auch im Hinblick auf den Speichereinsatz als „Systempuffer“ für die Bereitstellung von Regelenergie. Die Zugangsbedingungen zum Regelenergiemarkt benachteiligen Zusammenschlüsse dezentraler Anlagen, wie z.B. von Heimspeichern. „Zusätzliche Regelenergiemengen, die gerade im Hinblick auf den Zubau fluktuierender erneuerbarer Energien notwendig wären, liegen so brach“, meint Robert Busch. „Hier muss der Gesetzgeber unverzüglich mit der Branche den notwendigen Änderungsbedarf erarbeiten“.
Ausschließlich wettbewerblicher Betrieb von Speichern
Der bne spricht sich außerdem in seinem Positionspapier für eine direkte Umsetzung der europäischen Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht aus: Bau, Betrieb und Eigentum von Speichern dürfen ausschließlich marktwirtschaftlichen Akteuren vorbehalten sein. „Wenn Netzbetreiber Speicher betreiben, finanzieren Stromkunden über regulierte Netzentgelte Bau und Betrieb der Anlagen. Dadurch tragen Netzbetreiber kein unternehmerisches Risiko und haben einen unfairen Wettbewerbsvorteil ggü. marktwirtschaftlichen Anlagenbetreibern. Letztere müssen ihre Investitionen in Anlagen aus Markerlösen refinanzieren. Werden Speicher als Netzbetriebsmittel eingesetzt, droht somit eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung“, betont Busch.