Berlin, 28. Februar 2022. „Der bne unterstützt ausdrücklich das Ziel, den Stromsektor in Deutschland bis 2035 vollständig zu dekarbonisieren. Schon allein aus Klimaschutzgründen ist dieses Tempo geboten. Auch unter dem Gesichtspunkt der nationalen Versorgungssicherheit sind 100 Prozent Erneuerbare im Stromsektor der richtige Kurs. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auf fatale Weise unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten offengelegt. Eine schnelle Dekarbonisierung im Stromsektor ist entscheidend, um auch im Wärme- und Mobilitätsektor zügiger vom Tropf fossiler Energieimporte loszukommen. Dafür müssen jetzt sofort alle Register gezogen werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien, der nötigen Systemflexibilität und von Speichern zu beschleunigen“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), die heute bekannt gewordenen Eckpunkte der EEG-Novelle.
Die Energiewirtschaft stehe mit vielen innovativen Lösungen bereit, um für sichere und bezahlbare Energie zu sorgen. „Jede neue Erneuerbare-Energien-Anlage senkt schon heute den Strompreis“, so Busch. Gut sei daher, dass die Eckpunkte auch einen Abbau von Bürokratie vorsehen. Dieser muss jedoch umfassend sein und z.B. auch bei komplexen Prozessen wie der Inbetriebnahme von Anlagen Bürokratie abbauen.
„Angesichts der Sicherheitslage sollte die Bundesregierung alle Hebel in Bewegung setzen. Vor allem bei der Photovoltaik sehen wir noch mehr Spielraum, um mit wenig Aufwand schnelle Erfolge zu erzielen. Große PV-Dachanlagen sollten in der EEG-Novelle deutlich stärker berücksichtigt werden. Dabei sollen PV-Anlagen auf Industriedächern günstigen und sauberen Strom für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung produzieren. Beim Repowering von PV-Freiflächenanlagen sehen wir bereits in diesem Jahrzehnt ein Potenzial im unteren zweistelligen Gigawattbereich, die sich durch kleine EEG-Änderungen erschließen lassen“, betont Busch.
Der bne weist außerdem darauf hin, dass die Beihilfeleitlinien für den Ausbau erneuerbarer Energien zeitnah ausgesetzt werden könnten, damit die zu enge Grenzen des Beihilferechts der nationalen und europäischen Sicherheit nicht im Wege stehen. Perspektivisch sollte die Bundesregierung das EEG beihilfefrei gestalten, damit die Ziele einfacher erreicht werden können.