„Die jetzige Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes an unionsrechtliche Vorgaben ist überfällig und ebnet endlich den Weg für eine Modernisierung des Strommarktes. Gerade bei der Flexibilisierung benötigen wir dringend Fortschritte. Die Bundesnetzagentur sollte ihre neuen Kompetenzen jetzt zügig für eine Netzentgeltreform nutzen.
Leider wurden die bestehenden Hemmnisse für Flexibiltiäten und Speicher im Kabinettsentwurf nicht adressiert. Hier bleiben Potenziale für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz ungenutzt. Netzentgelte und Baukostenzuschüsse dürfen Speichern und Lastmanagement nicht im Weg stehen. Angesichts der angestrebten hohen Zubaumengen bei erneuerbaren Energien darf keine weitere Zeit verloren gehen. Daher müssen zumindest befristete Lösungen eingefügt werden, um den Zeitraum bis zu neuen Festlegungen der BNetzA zu überbrücken.
Bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben besteht im Detail noch Bedarf für Nachbesserungen, z.B. bei der Beteiligung von Marktparteien in der Entwicklung einheitlicher Nutzungsbedingungen, bei der Bilanzierung oder bei Angeboten von Stromlieferverträgen ohne Netznutzung. Hier wird der bne gerne weiter Vorschläge unterbreiten, damit die beabsichtigten Folgen der Neuregelung auch eintreten.“