Vorschläge für eine massengeschäftsfähige Direktvermarktung von kleinen EEG-Anlagen durch Rechte, Fristen und Pönalen beim IT-seitigen Netzanschluss
Berlin, 17.07.2024 Jede PV-Anlage, die sich nicht in der EEG-Vergütung befindet, entlastet das EEG-Konto und den Bundeshaushalt. Um diese Entlastung zu beschleunigen, muss der Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung einfach und wirtschaftlich sein. Allerdings benötigen die Netzbetreiber für diesen Prozess oftmals zu viel Zeit was bei Anlagenbetreibern für Frust und Unverständnis sorgt. Folgerichtig fordert der Bundestag die Bundesregierung zum dringenden Handeln beim IT-seitigen Netzanschluss auf. Konkret heißt im Beschluss zum Solarpaket I die Bundesregierung solle „…mit den Netzbetreibern Vorschläge […] erarbeiten, wie eine umfassende und zügige Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit dem Ziel einer spürbaren Beschleunigung der physikalischen und IT-seitigen Netzanschlüsse effektiv sichergestellt wird, beispielsweise durch sanktionsbewährte Fristen.“ […] und zwar bis „[…] zum Ende des Jahres 2024“ (Drucksache, 20/11180, 2024).
Dieses Papier beschreibt die dafür notwendigen Schritte.