bne sieht viele gute, zukunftsweisende Ideen in BNetzA-Eckpunkten für die Reform der Netzregulierung
In den kommenden Jahren sind enorme Investitionen erforderlich, um die Stromnetze auszubauen und zu digitalisieren. Doch die Netzregulierung ist noch immer strukturkonservativ und innovationsfeindlich. Die Bundesnetzagentur will das ändern. Netzbetreiber, welche die Herausforderungen der Energiewende besonders gut bewältigen, sollen künftig belohnt werden. Im Gassektor ist dagegen die geordnete Stilllegung von Teilen des Netzes erforderlich, um Fehlinvestitionen zu verhindern.
„Eine kluge Netzregulierung muss es schaffen, Investitionen in die Stromnetze anzureizen und den Anstieg der Netzentgelte dabei zu minimieren. Wir begrüßen daher sehr, dass die BNetzA die Chance ergreift, um alte Zöpfe abzuschneiden und die Regulierung auf die Neuzeit der Energiewende auszurichten“, betont Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Mitte Januar hatte die Bonner Behörde Eckpunkte einer umfassenden Neuaufstellung der deutschen Netzregulierung im Strom- und Gasbereich vorgelegt. Der bne hat dazu gestern Stellung genommen.
„Bislang hatte es keinerlei Konsequenzen, wenn Verteilnetzbetreiber den Ausbau und die Digitalisierung ihrer Netze verweigert, verzögert oder verschlafen haben. Dadurch ist uns Tempo beim Anschluss und bei der Nutzung erneuerbarer Energien verloren gegangen. Es ist daher längst überfällig, die Netzbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen und ihre Energiewendekompetenz von der BNetzA zu bewerten. Das eröffnet völlig neue Chancen für wettbewerbliche Flexibilität im Verteilnetz“, so Busch. Um diese Energiewendeorientierung nachzuweisen, kann zum Beispiel die Menge der Netzanschlüsse, die Netzanschlussgeschwindigkeit oder die Abregelung steuerbarer Verbraucher herangezogen werden.
Allerdings sind die BNetzA-Vorgaben für Netzbetreiber noch nicht konsequent genug, denn es besteht weiter die Möglichkeit, sich insbesondere durch das sogenannte vereinfachte Verfahren von einem Effizienzvergleich auszunehmen. Besser wäre aus bne-Sicht, diese Möglichkeit komplett abzuschaffen und damit starke Anreize für mehr Effizienz zu setzen. „In Deutschland haben wir mit der Kleinstaaterei regionaler Netzbetreiber besonders ineffiziente Strukturen. Ein Zusammenschluss bei der Netzplanung und der Betriebsführung von Verteilnetzen hin zu rund 25 regionalen leistungsfähigen Netzclustern würde vor allem Stadtwerke entlasten und die Kosten für alle senken“, so Busch.
Was zudem kaum bekannt ist: Manche kommunale Energieversorger zahlen derzeit keine Gewerbesteuer, dürfen aber über die Netzentgelte von den Verbrauchern trotzdem Geld in dieser Höhe einfordern. Die Einbeziehung der Gewerbe- und Körperschaftssteuer soll künftig zurecht nicht mehr pauschal bestimmt, sondern auf den dem Netzbetreiber zugeordneten Anteil der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer begrenzt werden.
Auch im Gassektor muss die gesamte Netzplanung auf eine dekarbonisierte Energiewelt umgestellt werden. „Die Einschätzung der BNetzA, dass 2045 der weitaus größte Teil des Erdgasnetzes stillgelegt sein wird, ist absolut realistisch. Das heißt aber auch, dass schon jetzt die Vorbereitungen für eine geordnete Abwicklung getroffen werden müssen, anstatt weiter unrealistischen Wasserstoffträumen in den Verteilnetzen nach zu hängen. Andernfalls drohen den verbliebenen Verbrauchern sehr hohe Netzentgelte und kostspielige Fehlinvestitionen “, fordert Busch.
Wichtig ist jetzt, dass sich die BNetzA diese guten Ideen im weiteren Konsultationsverfahren nicht wieder aus der Hand winden lässt. “Die Verteilnetze haben die wunderbare Chance, aber auch die Pflicht vom Nadelöhr zum zentralen befeuernden Enabler der Energiewende zu werden“, betont der bne-Chef.