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05.04.2019

NABEG-Novelle gefährdet Entflechtungsprinzip

bne-Standpunkt zur Auswirkung der Nabeg-Novelle 2019 auf das Prinzip der Entflechtung (Unbundling)

Berlin, 5. April 2019. Gestern hat der Bundestag grünes Licht für das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus gegeben, welches das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) novelliert und Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorsieht. Durch eine kurzfristige Änderung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD führt die Novelle nun in § 43 EnWG zu einer Änderung im Planungsrecht: Netzbetreiber können zukünftig Energiespeicher und Power-to-Gas-Anlagen als Netzanlagen unter Landesrecht planen. Diese Neuerung gefährdet die Unbundling-Regeln, die den Netzbetreibern die Erzeugung, Speicherung und den Vertrieb von Energie untersagen.

„Es ist unverständlich, warum ein Gesetz für den schnelleren Netzausbau ein grundlegendes Prinzip des liberalisierten Energiemarktes schwächt, nämlich die Entflechtung von Netzbetrieb und Energieerzeugung“, so Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne). „Die Gesetzesänderung verzerrt den Wettbewerb gleich auf mehreren Märkten und die dadurch entstehenden Folgekosten gehen am Ende immer zu Lasten der Energiekunden“, so seine Prognose.

Wenn Netzbetreiber Energiespeicher und Power-to-Gas-Anlagen betreiben, finanzieren Strom- und Gaskunden über Netzentgelte Entwicklung, Bau und Betrieb der Anlagen. Doch durch eine Finanzierung der Anlagen über Netzentgelte tragen Netzbetreiber kein unternehmerisches Risiko und haben dadurch einen nicht vertretbarer Wettbewerbsvorteil gegenüber marktwirtschaftlichen Anlagenbetreibern. Letztere müssen ihr Investment in Anlagen aus Markterlösen refinanzieren. „Auf dem Markt haben regulierte Akteure nichts zu suchen“, so Busch. „Eine wirksame Entflechtung ist essentiell, damit der Markt Lösungen für die Sektorenkopplung findet. Das ist eine Aufgabe der Marktakteure und darf nicht in den regulierten Bereich wandern.“

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Arndt Börkey

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