Stellungnahme zum Entwurf des BMJ zur Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 06.11.2023
Der bne bewertet den Verordnungsentwurf positiv. Bei der Projektierung von Solar- und Windparks sowie bei Batteriespeichern muss ermittelt werden, wem Grundstücke gehören und wie man zu zahlreichen betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufnahmen kann.
Die Information bezüglich der Grundstücke ist nicht nur für die Projektierung der Anlagen oder die Flächenidentifikation für die optimierte Standortwahl nötig, sondern auch z.B. für die Planung von oft mehreren kilometerlangen Anschlussleitungen. Insbesondere bei der Planung von Leitungen, aber auch z.B. für Zuwegungen zu Baustellen von Solar- und Windparks sind diese Informationen aus dem Grundbuch nötig. Eigentümerauskünfte sind uneinheitlich und werden teilweise verweigert. Daher ist die klare Regelung eines Rechts auf Einsicht in das Grundbuch zu begrüßen.
Wir möchten zwei Konkretisierungen anregen:
- Die Erleichterung der Grundbucheinsicht erweitern auf Batterieelektrische Speichersysteme (BESS).
- Spezifikation des Begriffs „Eigentümerdaten“: Eigentümerdaten müssen auch die Anschrift des Eigentümers umfassen.