bne-Stellungnahme zum BMWK-Referentenentwurf für die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs
Der bne begrüßt, dass mit den Änderungen im EnWG ein gesetzlicher Rahmen mit klaren Vorgaben für den Wasserstoffinfrastrukturbau in Deutschland geschaffen wird. Diese Vorgaben müssen Prüf- und Kontroll-Mechanismen vorsehen,
um eine effiziente Dimensionierung der Wasserstoff-Infrastruktur sicherzustellen.
Da nur die wenigsten Gasverteilnetze wirtschaftlich in Wasserstoffnetze umgewandelt werden können bzw. überhaupt müssen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Gasverteilnetzbetreiber ein solides und begründetes Interesse nachweisen, um in der Planung des NEP berücksichtigt werden zu können. Daher sollten Gas-VNB zwingend – und nicht wie im Gesetzesentwurf vorgesehen nur bei Bedarf – ihr berechtigtes Interesse am Zugang zur Datenbank nachweisen müssen.
Wichtig ist außerdem, dass der Wasserstoffnetzausbau nicht durch Gasnetzentgelte querfinanziert wird. Sie treiben dort die Entgelte massiv in die Höhe und überlasten die Kunden, die nicht schnell genug aus dem Energieträger Gas herauskönnen.