Die Bundesnetzagentur hat gestern die Beschlüsse zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG veröffentlicht. Die Regelung ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen Verbraucher- und Netzbetreiber-Interessen, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).
„Mit der Regelung zu § 14a gibt es ab Januar ein Notfallinstrument für Netzengpässe. Darauf hat der bne lange hingearbeitet. Die Bundesnetzagentur betont dabei völlig zurecht, dass eine Drosselung für Wärmepumpen, Wallboxen und Co. die absolute Ultima ratio bleiben muss.
Im Gegenzug können Netzbetreiber Netzanschlüsse ab Januar nicht mehr verweigern und müssen reduzierte Netzentgelte anbieten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Wärme- und Verkehrswende sowie eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.
Leider kommt die sinnvolle Regelung zu zeitvariablen Netzentgelten erst 2025. Wir hätten uns hier eine parallele Einführung gewünscht. Richtigerweise hat die Bundesnetzagentur darauf verzichtet, absurd hohe Strafen einzuführen, die Verbrauchern gedroht hätten, wenn ihre Anlagen nicht den Steuerbefehlen entsprächen. Wir hatten uns für eine Abschaffung dieser Pönale eingesetzt.
Allerdings drohen den Verteilnetzbetreibern keine Sanktionen, wenn die Netze nicht bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die mangelnde Eigenkapitalausstattung und die vielfach ausgebliebene bedarfsgerechte Modernisierung der Verteilnetze bergen die Gefahr, dass 14a von der Ausnahmeregelung zum Standardprozedere wird.“