Digitalisierung, Pressemitteilungen
11.04.2016

Energiewirtschaft: Digitalisierungsgesetz benötigt noch Anpassungen

Intelligente Messsysteme sind notwendig, um etwa bei Kunden mit höheren Energieverbräuchen ein Lastmanagement zu ermöglichen. Das Gesetz sieht eine Einbauverpflichtung ab 2017 für Anschlüsse mit einem Verbrauch ab 10.000 Kilowattstunden vor; dazu zählen etwa kleinere gewerbliche Betriebe wie Bäckereien, die derzeit nach so genannten Standardlastprofil (SLP) beliefert werden. Nach aktuellem Stand wäre ein Großteil dieser Kunden durch die Einbaupflicht neben den gesetzlich geregelten Kosten für das intelligente Messsystem auch mit deutlich steigenden Netzentgelten konfrontiert. Der Grund: Mit dem Einbau des Smart Meter würden diese nicht mehr als SLP-Kunden eingestuft, sondern fallen unter die Leistungsmessung. Je nach Verteilernetzbetreiber könnten sich dadurch die Netzentgelte um ein Vielfaches erhöhen. „Der Gesetzgeber könnte hier kurzfristig eine Lösung finden, etwa die, dass diese Kunden zwar anders bilanziert, aber netzseitig weiter als SLP-Kunden abgerechnet werden können“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Nikolaus Starzacher, Gründer und Geschäftsführer des Messstellenbetreibers Discovergy, ergänzt: „Ein solches Bilanzierungswahlrecht würde den Marktstart erleichtern, da jeder Nutzer eines Smart Meters von den Vorteilen profitieren kann, ohne preisliche Nachteile befürchten zu müssen.“ Starzacher blickt optimistisch nach vorn. „Ich freue mich, dass nach vielen Jahren mühsamer Diskussion mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende endlich klare Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Roll-Out von intelligenten Stromzählern nun bald beginnen kann.“

„Um die notwendige Flexibilisierung voranzutreiben, müssen wir entsprechende Verbrauchspotentiale über intelligente Infrastruktur zum Vorteil der Energiekunden verschieben. Wir dürfen diesen sinnvollen Weg nicht durch inkompatible Netzentgeltregelungen behindern.“ Wichtig sei zudem, möglichst bald die noch ausstehende Lastmanagementverordnung vorzulegen. „Es kann nicht sein, dass wir die Messinfrastruktur endlich erneuern und gleichzeitig an einer Rundsteuerregelung aus dem Jahr 1899 festhalten, mit der wir die moderne Messinfrastruktur nicht nutzen können“, so Busch.

Zugang zu Messdaten ermöglichen

Nach dem im Gesetz vorgesehenen Prinzip der sternförmigen Kommunikationen, sollen die Daten aus den intelligenten Messsystemen von den Messstellenbetreibern zur Verfügung gestellt werden. „Künftige energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle funktionieren nur, wenn alle Marktteilnehmer einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten haben. Es darf hier keine Verschiebung zu Verteilernetzbetreibern geben, die die Daten dann nur verzögert herausgeben und angeschlossenen Unternehmen damit einen Vorteil verschaffen können, zu Lasten der Verbraucher“, betont Busch. Für die Zukunft kann es kein sinnvoller Weg sein, jedes Mal bei der Datenweiterleitung einen künstlichen Umweg über die 900 Verteilernetzbetreiber einzubauen. „Damit würden wir die Digitalisierung abwürgen“, so Busch.

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Bernhard Strohmayer

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