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15.12.2016

bne zu Änderungen an Energiegesetzen: „Wichtiges Signal für neue Energiewelt“

Mieterstrommodelle wurden bis dato dadurch erschwert, dass es an klaren Regelungen in der Frage fehlte, wie diese an den Kosten für das EEG beteiligt werden. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass bei Mieterstrommodellen, ähnlich wie bei PV-Eigenverbrauchslösungen, eine anteilige Umlage erhoben wird. „Es ist positiv, dass nun Klarheit herrscht und damit der Weg für sinnvolle Mieterstrommodelle geebnet wird. Damit können nun auch Mieter von der Energiewende profitieren“, betont Busch. Details werden allerdings erst in einer Verordnung im nächsten Jahr geregelt. Diese muss nun umgehend erarbeitet werden.

Durchbruch für Speicher

Positiv sind aus bne-Sicht auch die vorgesehenen Regelungen bei Energiespeichern. Die Wirtschaftlichkeit von Speicherkonzepten war bisher durch die doppelte Belastung mit Entgelten und Abgaben eingeschränkt. In Zukunft sollen Strommengen, die ein- und wieder ausgespeichert, aber nicht vor Ort verbraucht werden, von Umlagen und Abgaben befreit werden. „Für Speicher bedeutet das einen entscheidenden Durchbruch. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Ausgleich der wetterbedingt schwankenden erneuerbaren Energien. Für den weiteren Umbau des Energiesystems ist es sehr wichtig, dass die Doppeltbelastung von gespeicherten Strommengen nun wegfällt.“

Umlagesystem umbauen

Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Revision des EEG-Umlagesystems bleibt trotz der geplanten Änderungen erhalten. „Die steigende Belastung des Strompreises mit der EEG-Umlage erschwert die Ausweitung von sinnvollen Stromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien für Wärme- und Verkehr“, betont bne-Geschäftsführer Busch. Ein vom bne beim Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass die Strompreisbelastung deutlich sinken könnte, wenn die EEG-Umlage anteilig auch auf den fossilen Energieverbrauch für Wärme und Verkehr erhoben würde. Sie finden das Gutachten unter diesem Link.

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Alexander Karasek

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