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05.05.2017

bne zur GasNZV: „Marktgebiete schneller zusammenlegen, Transparenz und Standardisierung forcieren“

Der Plan zur Zusammenlegung der Marktgebiete ist Teil der Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Die Fernleitungsnetzbetreiber sollen diesen Schritt demnach bis zum 1. April 2022 vollziehen. „Durch die Zusammenlegung entsteht ein höheres Handelsvolumen und eine verbesserte Liquidität, zudem werden Prozesse vereinfacht, weil Händler und Lieferanten nur noch ein Portfolio bewirtschaften müssten“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Auch aktuelle Probleme, die aus der aktuellen Überlappung der Marktgebiete von NCG und GASPOOL entstehen, würden durch eine Zusammenlegung überwunden. Im aktuellen Zuschnitt sind die Voraussetzungen für die Bereitstellung von L-Gas sehr unterschiedlich zwischen NCG und GASPOOL verteilt. Die Kapazitäten gemeinsam zu nutzen, brächte einen deutlichen Vorteil für die Regelenergiebeschaffung im L-Gas und damit eine potentielle Kostenentlastung im Konvertierungssystem.

Aus Sicht des bne sollten die Vorteile eines gemeinsamen Gasmarktgebiets so schnell wie möglich genutzt werden. „Die Voraussetzungen sind gegeben, die Zusammenlegung ließe sich aus unserer Sicht bereits bis zum 1. April 2020 durchführen. Dieses Datum sollte daher auch in der Änderung der GasNZV genannt werden“, so Busch.

Mehr Transparenz und Standardisierung

In seiner Stellungnahme zu den Änderungen der GasNZV fordert der bne zudem, die Netzbetreiber zu mehr Transparenz bei der Veröffentlichung der Daten zu verpflichten, die Basis für die Höhe von Umlagen und Wälzungsbeträgen sind. Die Umlagen stellt der Netzbetreiber zwar in Rechnung, gibt aber nicht an, wie diese berechnet wurden. Dies gilt etwa für die Marktraumumstellungsumlage sowie den Biogaswälzungsbetrag. „Dass die Netzbetreiber diese Daten trotz unserer Nachfragen mit dem Verweis auf das Geschäftsgeheimnis bisher nicht veröffentlichen ist ein Unding und widerspricht der im EU-Recht festgelegten Transparenz bei der Entgeltbildung“, kritisiert Busch. Der bne schlägt daher eine Ergänzung in der GasNZV vor, die die Netzbetreiber zur Veröffentlichung der Daten verpflichtet.

Aus Sicht des bne fehlt es zudem an Standardisierung. Während etwa für den Stromsektor seit 2016 ein einheitlicher Rahmenvertrag für die Netznutzung gilt, fehlt dies im Gassektor. „Die Lieferanten müssen derzeit individuelle Vereinbarungen mit den über 700 Gasnetzbetreibern treffen. Mit einem einheitlichen Lieferantenrahmenvertrag ließe sich dieser Prozess deutlich vereinfachen, die Prüfung von Netznutzungsabrechnungen automatisieren und so Kosten für die Kunden sparen“, sagt Busch. Der bne fordert daher in seiner Stellungnahme, in der GasNZV festzulegen, dass ein solcher Lieferantenrahmenvertrag bis zum 1. Januar 2019 festzulegen ist.

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Bernhard Strohmayer

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