Die Umsetzung der Messstellenverträge nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (DigEG) kann nur über bundesweit einheitliche Standardverträge effizient erfolgen. Eine Festlegung der Messstellenverträge durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist nach Ansicht des bne alternativlos.
Mit der Festlegung zur Anpassung des Lieferantenrahmenvertrages und des Messstellenrahmenvertrages hat die BNetzA im März 2017 begonnen (siehe auch bne-Stellungnahme vom 29.3.2017). In dem Festlegungsverfahren fehlt allerdings jener Messstellenvertrag, der zwischen (grund- oder wettbewerblichen) Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferanten abgeschlossen wird.
Der grundzuständige MSB ist wie der Netzbetreiber eine regulierte Rolle und den Lieferanten kann nicht zugemutet werden, mit rund 900 grundzuständigen Messstellenbetreibern individuelle Messstellenverträge über den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu verhandeln.