Der bne erkennt an, dass die Netzkosten im Wesentlichen durch Bau und Betrieb der Gasnetze und weniger durch die zu transportierenden Mengen geprägt sind. Eine entsprechende Beteiligung an der Finanzierung durch alle Netznutzer ist daher durch die Netzentgeltregulierung sicherzustellen. Ob die Lösung allerdings allein in der Lenkung der Nachfrage hin zu Jahreskapazitäten liegt, indem alle vom Gaswirtschaftsjahr abweichenden Buchungen verteuert werden, ist fraglich. Leider vernachlässigt der Festlegungsentwurf für BEATE 2.0 wichtige Zusammenhänge wie die Existenz von vertraglichen Kapazitätsengpässen in Deutschland und der anhaltende Verzicht der Fernleitungsnetzbetreiber auf die Anwendung eines aktiven Engpassmanagementsystems.
Im Rahmen dieser Stellungnahme möchten wir außerdem auf Widersprüche zu anderen Festlegungsentwürfen hinweisen und die Bundesnetzagentur daran erinnern, die Klarstellung zur Veröffentlichung verbindlicher Entgelte bezogen auf die Fernleitungsnetzbetreiber auch für die Verteilnetzbetreiber auszusprechen. Die Veröffentlichung finaler
Entgelte durch die Fernleitungsnetzbetreiber Anfang Juni legt die Grundlage dafür, dass Verteilnetzbetreiber ihre Entgeltkalkulation entsprechend früher abschließen können. Daher sollte es für Verteilnetzbetreiber kein Problem sein, z.B. bis Ende Juli ihre finalen Entgelte für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.