Berlin, 31. Januar 2019: Wie schnell in Deutschland die Elektromobilität Fahrt aufnehmen wird, können heute die Bundesländer beeinflussen. Heute berät der zuständige Ausschuss des Bundesrates über einen Entwurf zur Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die u.a. den Netzanschluss von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge regelt. Der zu beratende Entwurf stammt aus der Feder der Bundesregierung. Bleibt er, wie er ist, wird zukünftig der Ausbau von Ladeinfrastruktur unnötig behindert. „Der Bundesrat hat es jetzt in der Hand, die Niederspannungsanschlussverordnung so zu fassen, dass der Ausbau von Ladeinfrastruktur nicht ausgebremst wird“, so Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft. „Dafür müssen Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, eine Ladeeinrichtung, wann immer technisch möglich, auch in Betrieb zu nehmen. Ohne einen Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur wird es nicht gelingen, das energie- und klimapolitische Ziel zu erreichen, mehr Elektrofahrzeuge in Deutschland auf die Straße zu bringen.“
Wer einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge errichten will, muss sein Vorhaben mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber abstimmen. Der aktuelle Entwurf der Niederspannungsanschlussverordnung sieht vor, dass der Netzbetreiber dem geplanten neuen Ladepunkt zustimmen muss. Es ist ebenfalls vorgesehen, dass der Netzbetreiber die Nutzung des Ladepunktes auch dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung belegen kann. Wann und wie der Netzbetreiber den Kunden über die zukünftige Leistungsfähigkeit seines Netzanschlusses informiert, regelt die Verordnung indessen nur unzureichend.
„Der aktuelle Entwurf lässt den Netzbetreibern zu viel Spielraum, zu entscheiden, ob und wann Ladeinfrastruktur aufgebaut wird“, bemängelt Busch. „Die geplante Zustimmungspflicht für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen untergräbt die Ausbauverpflichtung des Netzbetreibers. Zum einen wird der Netzbetreiber in die Lage versetzt, den Netzausbau zu verzögern. Zum anderen besteht die Gefahr, dass der Netzbetreiber seine Monopolstellung ausnutzt. Denn auch er bzw. sein assoziierter Vertrieb errichtet Ladeeinrichtungen und könnte daher den Anschluss von Ladeeinrichtungen von Wettbewerbern unnötig verzögern und sich so einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.“
Ändern die Bundesländer nichts an dem bestehenden Entwurf, sähe der Planungsprozess für einen Ladepunkt so aus: Der Kunde müsste zunächst das Bauvorhaben anmelden, dann bis zu zwei Monate auf die Zustimmung des Netzbetreibers warten und könnte erst danach den Auftrag für die Installation der Anlage vergeben. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern. „Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung Elektromobilität fördern will und gleichzeitig jenen, die Ladeinfrastruktur aufbauen wollen, so viele Hürden in den Weg stellt. Ziel sollte es für einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur sein, die Installation für Anschlussnehmer unter Berücksichtigung der netzseitigen Erfordernisse möglichst einfach zu gestalten. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, das Missverhältnis zwischen Kunde und Netzbetreiber gerade zu rücken.“
Der bisherige Verordnungsentwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0013-19.pdf
Die bne-Stellungnahme: https://www.bne-online.de/fileadmin/bne/Dokumente/Stellungnahmen/2019/20190124_bne-Stellungnahme_Verordnung_Berechnung_Offshore_Netzumlage.pdf
Die Tagesordnung zur 893. Sitzung des Wirtschaftsausschusses: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/wi/termine-to/2019-01-31.html?nn=4353124
Hintergrundinformationen:
Ladeinfrastruktur in Deutschland
Ende 2018 gab es in Deutschland über 16.100 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte (Quelle: BDEW). Neben den öffentlichen Ladestationen zählte das „Handelsblatt“ im Juni 2018 „70.000 private und privatwirtschaftliche Ladepunkte“. Die Bundesregierung fördert seit Anfang 2017 den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020. Die Bundesregierung stellt dafür 300 Millionen Euro von 2017 bis 2020 bereit.
Elektromobilität in Deutschland
Aktuell sind beim Kraftfahrtbundesamt rund 150.000 Pkw mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb gemeldet. Unter den 3,2 Millionen Pkw, die zwischen Januar und November 2018 neu zugelassen wurden, waren gerade einmal 1,6 Prozent elektrisch betriebene Autos.