Berlin, 15. Februar 2019: Der Bundesrat billigt heute eine Neuregelung der Niederspannungsanschlussverordnung, deren Entwurf das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2018 erarbeitet hatte. Die Verordnung überlässt die Entscheidung, ob und wie zügig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet wird, den Verteilnetzbetreibern. „Statt die Netzbetreiber stärker zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verpflichten, schraubt die Regierung den Anspruch herunter“, kritisiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft. „Ein völlig unverständlicher Vorgang, ist doch der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur Grundlage für mehr Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen und damit Notwendigkeit, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.“
Der Planungsprozess für einen Ladepunkt verläuft nun so: Der Kunde meldet dem Verteilnetzbetreiber, dass er einen Ladepunkt errichten will. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, zu antworten, ob er dem Bau zustimmt. Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern. Stimmt der Netzbetreiber der Errichtung nicht zu, gibt es ebenfalls keine Handhabe. Der Netzbetreiber hat außerdem die Befugnis, die Nutzung des Ladepunktes dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung zu belegen.
„Die neue Zustimmungspflicht für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen untergräbt die Ausbauverpflichtung des Netzbetreibers. Netzbetreiber sind nun in der Lage, den Ausbau von Ladeinfrastruktur zu verzögern oder ihn sogar faktisch zu verhindern. Das stellt insbesondere dahingehend eine Gefahr dar, da auch sie selbst bzw. ihre assoziierten Vertriebe Ladeeinrichtungen errichten. Netzbetreiber geraten daher massiv in Versuchung, den Anschluss von Ladeeinrichtungen von Wettbewerbern unnötig zu verzögern und sich so einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch hier rächen sich wiederum die seit Beginn des Wettbewerbes unzureichenden Unbundlingvorschriften auf der deutschen Verteilnetzebene.“
Die bne-Stellungnahme vom 24. Januar 2019: https://www.bne-online.de/fileadmin/bne/Dokumente/Stellungnahmen/2019/20190124_bne-Stellungnahme_Verordnung_Berechnung_Offshore_Netzumlage.pdf
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