Dekarbonisierung, Mobilität, Pressemitteilungen, Wärmewende
23.10.2019

Zu wenig, zu spät und ohne langfristige Wirkung

Berlin, 23. Oktober 2019: „Die Einführung einer CO2-Bepreisung für den Wärme- und Verkehrsbereich ist ein längst überfälliger Schritt. Doch der heute vom Kabinett der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines nationalen Emissionshandels (BEHG) für den Wärme- und Verkehrsbereich führt absehbar in eine Sackgasse“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

„Die im Gesetzentwurf für die ersten fünf Jahre vorgesehen CO2-Preise liegen so niedrig, dass von ihnen keine Anreize für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausgehen werden. Statt eines Handelssystems werden die Emissionsberechtigungen in der Einführungsphase unbegrenzt und zum Festpreis ausgegeben, eine Verknappung entsprechend der jährlichen Emissionsbudgets erfolgt nicht. Das Verfehlen der Sektorenziele ist mit diesem System vorprogrammiert. Zudem ist das entwickelte Emissionshandelssystem extrem komplex, überbürokratisch, teuer in der Umsetzung und rechtlich bedenklich“, stellt Busch fest. Das kann jedoch nicht im Interesse der deutschen Klimapolitik sein. Daher sollten die Mitglieder des Bundestages im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren daran mitwirken, die Fehlkonstruktionen im Gesetzentwurf zu beseitigen. „Mindestens in der Zeit bis 2025 sollten die CO2-Preise auf Brenn- und Kraftstoffe nicht im Emissionshandel, sondern als Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer eingeführt werden – und dies bereits mit Wirkung ab 2020“, schlägt der bne vor.

Teilen Sie den Beitrag:

David Krehan

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten

Dekarbonisierung, Mobilität, Pressemitteilungen, Wärmewende