Die Bundesnetzagentur halt im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz eine zweite Konsultationsrunde ab. Neben dem Regelwerk zur netzorientierten Steuerung liegt nun auch ein Eckpunktepapier über die Reduzierung von Netzentgelten für steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) vor.
Im Vergleich zum konsultierten Eckpunktepapier aus dem November 2022 wird
deutlich, dass die BNetzA auf viele Änderungsvorschläge eingegangen ist. Das
Regelwerk der Beschlusskammer 6 zeigt an vielen Stellen Verbesserungen und
wurde im Sinn der Betreiber von SteuVE sowie von Lieferenten ausgestaltet. Bis zur
Umsetzung am 1. Januar 2024 sind von der BNetzA weitere Klarstellung
vorzunehmen, insbesondere was die Umsetzung der Steuerung von
Verbraucheinrichtungen angeht.