Mit den vorliegenden Entwürfen zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes sowie der Mess- und Eichverordnung sollen die Vorschriften zum Software-Update bei Smart-Meter-Gateways deutlich vereinfacht und die Eichfrist unbefristet gestaltet werden.
Der bne begrüßt die mess- und eichrechtlichen Verbesserungen und regt an, auch bei modernen Messeinrichtungen Anpassungen vorzunehmen, damit der Messstellenbetrieb auch hier effizienter gestaltet werden kann.
Aus unserer Sicht sollte eine Verlängerung der Eichfrist auch für die moderne Messeinrichtungen umgesetzt werden. Moderne Messeinrichtungen sind inzwischen seit vielen Jahren in großer Stückzahl im Einsatz, so dass ausreichend Erfahrungswerte hinsichtlich der Zuverlässigkeit mit Blick auf die Ergebnisse von Stichprobenprüfungen vorliegen. Es ist daher kein Grund ersichtlich, der eine kurze Eichgültigkeit von 8 Jahren rechtfertigen würde. Daher plädieren wir dafür, die Eichfrist in Anlage 2 Ziffer 6.3 auf 16 Jahre anzuheben.