Solarparks, Stellungnahmen & Positionspapiere, Wasserstoff
02.06.2021

bne-Stellungnahme zu grünem Wasserstoff, Agri-PV und Innovations-ausschreibungen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) begrüßt grundsätzlich das EEG-Verordnungspaket und das Vorantreiben der Wasserstoffwirtschaft durch die geplante Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV). Die Entlastung der Stromerzeugungskosten zur Herstellung von grünem Wasserstoff ist richtig und dringend nötig für deren Markthochlauf. Aus grundsätzlichen Erwägungen zieht der bne eine grundsätzliche Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich einer weiteren EEG-Befreiung vor. Auch sollte Technologieförderung zuerst aus dem Bundeshaushalt anstatt von den Verbrauchern gezahlt werden. Es ist richtig, die Befreiung der Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage an Kriterien zu knüpfen. Im Detail sind die im Verordnungspaket vorgeschlagenen Anforderungen jedoch zum Teil problematisch und für die Entwicklung der grünen Wasserstofferzeugung in Deutschland hinderlich. So ist etwa die Begrenzung der EEG-Umlagebefreiung auf 5.000 Voll-benutzungsstunden/Jahr weder sachgerecht noch nachvollziehbar – sie schwächt die Wirtschaftlichkeit und steht dem systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure entgegen. Bei der Ausgestaltung werden zudem die Begriffe „Vollbenutzungsstunden“ und „Volllaststunden“ verwechselt und der Regelungsentwurf bezieht sich nun auf die falsche Definition. Die Verknüpfung der Umlagebefreiung an weitere, jetzt angekündigte und ab 2024 geltende räumliche Kriterien, wie Erzeugungsstandorte mit hohen EE-Potential und vorhandene geologische Speicher stellt eine massive Beschränkung dar. Positiv hervorzuheben ist, dass der Nachweis grüner Wasserstoffproduktion mit optional gekoppelten Herkunftsnachweisen (HKN) möglich sein soll. Gekoppelte HKN sind ein pragmatischer Weg, in der Handhabung muss er aber einfacher werden. Der bne begrüßt außerdem die Änderungen in der Innovationsausschreibungsverordnung, insbesondere jene zur Agri-Photovoltaik und merkt die Notwendigkeit weiterer Klarstellungen in den weiteren Bestimmungen zu Anlagenkombinationen an.

Teilen Sie den Beitrag:

Bernhard Strohmayer

Ansprechpartner:in

+49 30 400548-0

Nachricht senden E-Mail senden

Verwandte Nachrichten