Die derzeitige Ausgestaltung der Innovationsausschreibung, sowie die mit dem EEG 2021 eingeführten Ausschreibung für „besondere Solaranlagen“ weisen in die richtige Richtung. Bei den besondere Solaranlagen jedoch reichen die derzeitigen Rahmenbedingungen nicht aus, um einen relevanten Hochlauf vielfältiger innovativer Konzepte zu bewirken. Daher besteht weiterer Überarbeitungsbedarf, der im EEG bzw. der InnAusV adressiert werden sollte.
Die Vorgaben für die Ausschreibung der besondere Solaranlagen sind insgesamt sachgerecht, sollten aber weiter vereinfacht werden. Die Vorgaben für Solaranlagen auf Gewässern und für die Parkplatz-PV sind sachgerecht und lassen ausreichend Spielraum für die Standortsuche. Allerdings sollten für diese Anlagen die Nachweispflichten deutlich reduziert werden. Auch bei Agri-PV-Anlagen gehen die Vorschläge zur Ausgestaltung der Innovationsausschreibung in die richtige Richtung, wobei ebenfalls die Nachweispflichten überarbeitet werde sollten.