Die unterjährige Absenkung der EEG-Umlage auf Null ist eine effektive Maßnahme zur schnellen Entlastung der Verbraucher. Allein die vorgeschlagene gesetzliche Verpflichtung zur Preissenkung ist nicht nötig und kann gestrichen werden. Der starke Wettbewerb im Strommarkt wird auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung dazu führen, dass die Senkung schnell und vollständig an die Verbraucher weitergegeben wird. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen müssen Änderungen im Bereich des Messens und Schätzens erfolgen, damit nicht erst eine mit der Absenkung nicht mehr notwendige Messinfrastruktur aufgebaut werden muss.
Erneuerbare Energien, Stellungnahmen & Positionspapiere
02.03.2022
bne-Stellungnahme zum Gesetz zur Absenkung der EEG-Umlage
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