Der bne begrüßt grundsätzlich, dass künftig Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grünland und auf wiedervernässten bzw. wiederzuvernässenden Moorböden in die Kategorie „besondere Solaranlagen“ fallen und dass
sich dadurch Investitionen in derartige Anlagen über die Ausschreibung des EEGs absichern können. Allerdings erwarten wir, dass der Zubau dieser Anlagen zum aktuellen Zeitpunkt nur einen kleinen Teil des Gesamtzubaus an Solarparks ausmachen wird. Der Grund ist, dass aktuell Agri-PV-Anlagen auf Grünland nach den Maßgaben der DIN-SPEC 91434 in der Regel nicht so realisiert werden können, dass sich Projekte dauerhaft wirtschaftlich tragen oder das Risiko hinsichtlich der Finanzierung tragbar ist.
Damit die Erprobung von besonderen Solaranlagen im EEG erfolgen kann, sind sowohl praxistaugliche Anforderungen an die Ausschreibung maßgeblich als auch Verbesserungen und Klarstellungen im EEG nötig. Im Rahmen der Festlegung der BNetzA können solche Änderungen nicht vollumfänglich getroffen werden. Die Ausschreibungsanforderungen an besondere Anlagen müssen praxistauglich, bürokratiearm und flexibel gestaltet sein und so formuliert werden, dass sie Verbesserungen im EEG (z.B. in den angekündigten Solarpaketen) automatisch reflektieren.