Die Windenergie-an-Land-Strategie muss für eine Verfünffachung der derzeitigen Zubau-Geschwindigkeit sorgen. Dafür sind weitere Nachbesserungen notwendig.
Wichtig ist, kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergie zugänglich zu machen. Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgesehenen Zieldaten sollten daher vorgezogen werden. Der bne empfiehlt eine Ausweisung der gesamten Flächenbeitragswerte der Länder zu einem festen Zeitpunkt zwischen 2025 – 2027. Die vollständige Ausweisung erst Anfang der 2030er vorzunehmen, ist zu spät, um die nötige Ausbaugeschwindigkeit zu erreichen.
Ein weiterer Schlüssel sind die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Mindestziel sollte eine Halbierung der durchschnittlichen Genehmigungsdauer und eine deutliche Vereinfachung der Genehmigungsverfahren sein. Mit den heutigen Verfahrensdauern ist der Ausbaupfad des EEGs nicht zu erreichen.
Die Digitalisierung von Prozessen spielt dabei eine zentrale Rolle und ist aktiver Bürokratieabbau in der Planung und Genehmigung, bei der Netzanmeldung und Inbetriebnahme. Dem Bürokratieabbau muss Priorität eingeräumt werden. Positiv zu bewerten ist die Beschleunigung der Netzanschlüsse und eine vorausschauende Planung im Verteilungsnetz.
Der bne begrüßt außerdem ausdrücklich die Duldungspflicht für Anschlussleitungen. Diese wird zu einer Beschleunigung von Projekten führen und Kosten reduzieren.