Die für einen Aufbau der Ladeinfrastruktur vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen dabei einerseits berücksichtigen, dass der Weg für neue, kostengünstige Lademöglichkeiten nicht verschlossen wird. Andererseits darf das Interesse an einer der Allgemeinheit zugänglichen Mindestladeinfrastruktur nicht zurückstehen – insofern ist der diskriminierungsfreien allgemeinen Zugänglichkeit ein hoher Wert beizumessen. Aus Sicht der neuen Energiewirtschaft ist dieser Ausgleich insbesondere an zwei Stellen der Verordnung nicht gelungen, beziehungsweise lässt Interpretationen zu, die so eigentlich nicht gewollt sein dürften.
Mobilität, Stellungnahmen & Positionspapiere
21.01.2015
bne-Stellungnahme zur Ladesäulenverordnung
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