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24.03.2021

Digitale Messeinrichtungen: Spartenübergreifend abgestimmte Vorgaben statt Sonderlösungen für die Heizwärme

Der bne begrüßt die Umsetzung der messtechnischen Vorgaben aus der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie im Bereich der Heizwärme. Diese gibt vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler seit dem 25. Oktober 2020 fernablesbar sein müssen.

Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. In der geänderten HeizkostenV sollen daher die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zukünftig fernauslesbar sein und an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können bzw. müssen, wenn der Anschlussnehmer von seinem Auswahlrecht nach § 6 MsbG Gebrauch macht.

Nach Ansicht des bne werfen die geplanten Regelungen zur Erfassung des Heizwärmeverbrauchs einige Fragen auf: Der Verordnungsentwurf widerspricht der Position, welche BMWi und BSI im Prozess der Gateway-Standardisierung für das Sub-Metering vertreten.

Unklar ist zudem, welchen Verwendungszweck das SMGW nach dieser Verordnung haben soll – abgesehen davon, die fernauslesbaren Messeinrichtungen zu verbinden. Gründe für die unterschiedliche Ausgestaltung der Vorgaben bei Heizwärme und bei Fernwärme werden leider nicht erläutert. Diese Widersprüche müssen ausgeräumt werden. Darüber hinaus fordert der bne den Gesetzgeber auf, kostengünstige Basismesssysteme auch in den Sparten Strom und Gas zuzulassen, anstatt hier nur eine Sonderlösung für die Heizwärme zu ermöglichen.

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Lars Petereit

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