Berlin, 07.12.2021. Statement von Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), zum Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung:
„Die neue Berliner Landesregierung hat ein ehrgeiziges Programm für mehr Solarenergie und erneuerbare Wärme vorgelegt. Mehrere Förder- und Investitionsprogramme für Solaranlagen sollen ermöglichen, bis 2035 ein Viertel des Strombedarfs in der Hauptstadt auf diesem Weg zu decken. Das ist zu begrüßen.
Die Mittel dazu erscheinen jedoch teilweise krass wettbewerbswidrig: Denn im Koalitionsvertrag plant die rot-rot-grüne Koalition unter anderem wortwörtlich, „sie (die Koalition) wird die Voraussetzungen schaffen, dass Solaranlagen von Privatpersonen verstärkt durch die Beauftragung des Berliner Stadtwerks realisiert werden können.“
Das stellt eine massive Wettbewerbsverzerrung zugunsten des kommunalen Versorgers dar. Einen kommunalen Anbieter derart gegenüber dem Wettbewerb zu privilegieren und gegenüber Privatkunden zu protegieren, tritt den Wettbewerb mit Füßen und widerspricht wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen.
Auch die geplante Kooperation zwischen den Berliner Stadtwerken und den Berliner Wohnungsbaugesellschaften „bei Solar- und anderen Energieprojekten“ dürfte nicht im Einklang mit dem Vergaberecht stehen. Als öffentlicher Auftraggeber unterliegen die Wohnungsbaugesellschaften den Vergabevorschriften und sind daher verpflichtet, Aufträge öffentlich in einem wettbewerblichen Verfahren ausschreiben. Eine Rechtswidrigkeit kommt in Betracht und ist zu prüfen. Es ist höchste Zeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, auch bei der Rekommunalisierung geltendes Wettbewerbsrecht einzuhalten und nicht unter dem Mantel ehrenwerter Ziele städtische Eigenunternehmen wettbewerbsverzerrend zu protegieren.“