Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt die Einführung der CO2-Bepreisung in Wärme und Verkehr. Im Hinblick auf die sich abzeichnen Klimaveränderungen ist es dringend geboten, Investitionen und Energieverbrauch auf erneuerbare Energien und umfassende CO2-Einsparung zu lenken. Kein anderes Instrument ist dafür zielwirksamer als ein CO2-Preis.
Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne liegt zwar noch deutlich unter den CO2-Folgekosten, ist jedoch nach dem großen Preisrutsch bei Öl und Gas in den vergangenen Monaten wichtiger denn je und wird der wirtschaftlichen Erholung nach der aktuellen Krise nicht im Weg stehen.
Dennoch, die grundsätzliche Fehlkonstruktion des Brennstoffemissionshandels für Wärme und Verkehr bleibt leider erhalten: Das BEHG ist rechtlich angreifbar, die extreme Komplexität und der hohe Bürokratieaufwand ziehen sich auch durch die hier konsultierten Verordnungsentwürfe. Bei der Konkretisierung in den Verordnungen wird noch einmal sehr deutlich, dass das BEHG aufgrund seiner sehr speziellen Konstruktion nur schwer an die anderen Systeme bzw. Gesetze (Energiesteuer, Treibhausgasemissionshandel) anzubinden ist, denn Grundsätze, Berechnungsgrundlagen sowie die gewählten Termine und Fristen passen nicht zusammen. Ohne Nachbesserungen wird das den ohnehin hohen Umsetzungsaufwand für die Verpflichteten weiter in die Höhe treiben. Dieses Geld könnte wesentlich besser investiert werden.