Gemessen an dieser Vorgabe der Gasnetzzugangsvereinbarung, ist nach Ansicht des bne auch die diesjährige Anpassung der KoV unvollständig: Mit den Entwürfen zur KoV VIII, deren Regelungen zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten sollen, wird die Chance verpasst, die notwendige weitere Standardisierung der Bedingungen für die Netznutzung der Verteilnetze herbeizuführen. Die Vielzahl kleiner und kleinster Verteilnetze führt zu einem extrem hohen Abwicklungsaufwand insbesondere bei bundesweit tätigen Gaslieferanten.
Großes Potential zur Verringerung der Netzzugangskosten liegt in einer Vereinfachung der Netzentgeltstruktur und die Bereitstellung der Netzentgeltdaten in Form eines standardisierten elektronischen Preisblatts. Netzbetreiberindividuelle ergänzende Geschäftsbedingungen müssen abgeschafft und durch die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Lieferantenrahmenvertrages u.a. Standards für die Abrechnung der Netznutzung definiert werden. Darüber hinaus fordert der bne die Beseitigung von Transparenzmängeln wie z. B. bei den von den Netzbetreibern verwendeten DVGW-Regelwerken oder den Berechnungsgrößen zu den nicht regulierten VHP-Entgelten, dem Biogaswälzungsbetrag und der Marktraumumstellungsumlage.