Stellungnahmen & Positionspapiere
11.08.2015

bne-Stellungnahme zur konkurrierenden Kapazitätsvergabe

bne zur BNetzA-Konsultation zur konkurrierenden Kapazitätsvergabe nach Artikel 8 Netzkodex Kapazitätszuweisung (Az. BK7-015-051): Sinn und Zweck der Kapazitätsversteigerung ist nicht die Maximierung der Erlöse der Fernleitungsnetzbetreiber, sondern die Allokation der begrenzt technisch verfügbaren Gastransportkapazitäten entsprechend der Zahlungsbereitschaft der Transportkunden. Nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) ist der zur Konsultation gestellte Vorschlag für die Transportkunden – Händler wie Lieferanten – eigentlich nur mit Nachteilen verbunden. Der bne sieht die Zulassung von konkurrierenden Kapazitätsauktionen, bei denen erst nach Auktionsende entschieden wird, welches Kapazitätsprodukt letztendlich verkauft wird, daher kritisch. Statt einer Mikroregulierung sollte endlich ein Makromodell umgesetzt und die Kapazitätsvermarktung der 17 deutschen Fernleitungsnetzbetreiber mittels horizontal gebündelter Ein- bzw. Ausspeisekapazitäten durchgeführt werden (Bildung sogenannter Ein- bzw. Ausspeisezonen).

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David Krehan

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