Pressemitteilungen, Wasserstoff
25.11.2019

Grüner Wasserstoffmarkt: Wettbewerblichen Rahmen entwickeln, statt Innovationen durch Verzerrungen ersticken

Grüner Wasserstoff, also Wasserstoff der mit Elektrolyseuren (Power-to-Gas) aus erneuerbarem Strom hergestellt wird, kann ein wichtiger Lösungsbeitrag  im Rahmen der Energiewende sein. Zwar gilt, dass jede Umwandlung von erneuerbarem Strom Energieverluste bedeutet, die durch höhere erneuerbare Strommengen und damit auch  Erzeugungsanlagen ausgeglichen werden müssen. Es gilt daher, die Umwandlungsschritte so gering wie möglich zu halten. Dennoch  ermöglicht Power-to-Gas  bisher allein die saisonale Speicherung von erneuerbaren Energien und leistet eine wichtige Backup-Funktion für das zunehmend auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem. Zudem lassen sich einige Sektoren und Anwendungen bspw. nur mit grünem Wasserstoff dekarbonisieren, die diesen aufgrund seiner höheren Energiedichte als Strom benötigen. Nicht zuletzt verfügt Power-to-Gas über das Potential, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vollständig zu nutzen – insbesondere da, wo heute Engpässe beim Transport und Netzausbau dies blockieren.

Die Power-to-Gas-Technologie zur Bereitstellung von grünem Wasserstoff hat sich bereits in einer Vielzahl an Projekten bewährt. Um im Markt wettbewerbsfähig zu sein, müssen die Herstellkosten von grünem Wasserstoff (und ggf. synthetisches Methan) jedoch sinken. Dies ist insbesondere bei größeren Produktionsmengen in größeren Power-to-Gas-Anlagen sowie deren Serienfertigung zu erwarten.

Trotz attraktiver Perspektiven ist die Marktentwicklung für grünen Wasserstoff kein Selbstläufer. Die Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen für Power-to-X wurde bisher völlig vernachlässigt und teilweise wird die Nutzung der Umwandlungstechnologien sogar behindert (u.a. extrem hohe Belastung des Stromverbrauchs mit Steuern, Abgaben und Umlagen).

Wir müssen daher jetzt Vorschläge entwickeln, wie ein solcher grüner Wasserstoffmarkt aufgebaut werden kann, in dem sich Produzenten und Anbieter genauso wiederfinden wie auch die potentiellen Kunden aus Industrie und anderen Sektoren. Die von Netzbetreibern vorgetragene Behauptung, der Markt habe beim Aufbau von Power-to-Gas-Anlagen versagt, wenn noch nicht einmal begonnen wurde, ein marktbasierter Rahmen für grünen Wasserstoff aufzubauen, ist schlichtweg falsch.

Die Rolle von Strom- und Gasnetzbetreibern ist klar definiert: Sie stellen eine Transportinfrastruktur und damit verbundene Dienstleistungen bereit. Gemäß dem grundlegenden Unbundling-Prinzip für den wettbewerblichen Energiemarkt ist Netzbetreibern  die Erzeugung, Speicherung und den Vertrieb von Energie untersagt. Nach Ansicht des bne, kann die Bundesnetzagentur daher nur zu der Entscheidung kommen, die von Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Anträge zur Genehmigung des Baus und Betriebs von Power-to-Gas-Anlagen im regulierten Bereich abzulehnen. Alles andere würde den Wettbewerb gleich auf mehreren Märkten verzerren und die dadurch entstehenden Folgekosten gehen am Ende immer zu Lasten der Energiekunden.

Wenn Netzbetreiber Energiespeicher und Power-to-Gas-Anlagen betreiben, finanzieren Strom- und Gaskunden über Netzentgelte Entwicklung, Bau und Betrieb der Anlagen. Doch durch eine Finanzierung der Anlagen über Netzentgelte tragen Netzbetreiber kein unternehmerisches Risiko und haben dadurch einen nicht vertretbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber marktwirtschaftlichen Anlagenbetreibern. Letztere müssen ihr Investment in Anlagen aus Markterlösen refinanzieren. Regulierte Akteure haben auf dem Markt nichts zu suchen, fordert der bne. Eine wirksame Entflechtung ist essentiell, damit der Markt Lösungen für die Sektorenkopplung findet. Das ist eine Aufgabe der Marktakteure und darf nicht in den regulierten Bereich wandern.

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Arndt Börkey

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