Berlin, 10. Juni 2020: Der bne begrüßt die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Auf dieser Grundlage kann endlich die breite Debatte über die Rolle von Wasserstoff und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen beginnen. Positiv hervorzuheben ist, dass die verabschiedete Strategie sich auf grünen Wasserstoff fokussiert. Das erlaubt, die Maßnahmen zielgerichtet auf dessen Entwicklung auszurichten. Die Zeit zur Umstellung des Energiesystems auf CO2-freie Energieträger wird knapp, kostspielige Irrwege werden so vermieden.
In der Strategie ist von Markthochlauf die Rede, die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen eher auf eine einzelne Technologie- und Projektentwicklungen ab. So wurde leider ein Konzept zur Entwicklung eines Marktes für grünen Wassersoff vernachlässigt. Stattdessen wird, über Ausnahmen Strom- und Gasnetzbetreibern der Betrieb von Elektrolyseuren in Modellprojekten ermöglicht. Der bne bewertet solche Ausnahmen sehr kritisch, da solche über Netzentgelte durch alle Strom- und Gaskunden finanzierte Projekte in den Wasserstofferzeugungsmarkt zum Nachteil der wettbewerblichen Akteure negativ eingreifen und dessen Aufwachsen weiter schwächen.
„Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, eine Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen zu überprüfen, wenngleich das Ergebnis bereits seit längerem unstreitig feststeht. Die hohe Belastung von Strom mit Steuern, Abgaben und Umlagen behindert auch die Entwicklungsperspektive von grünem Wasserstoff massiv. Sie hängt – wie bei anderen Sektorkopplungstechnologien auch – davon ab, dass endlich die strukturelle Wettbewerbsbenachteiligung mittels Überladung des Strompreises beendet wird“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Allerdings allein ist die Befreiung von Strom, der bei der Erzeugung von Wasserstoff verwendet wird, nur bedingt zielführend, wie der Vergleich mit grünem Wärmepumpenstrom zeigt. Statt wieder einen weiteren Ausnahmebestand zu schaffen, brauchen wir eine umfassende Reform, die alle Energieträger in der Sektorkopplung erfasst und endlich alte Verzerrungen durch noch bestehende Subventionen für fossile Energieträger beseitigt. Nur dann kann die Reform die erwartete Wirkung entfalten und bedarf vor allem nicht ständig weitere Nachbesserungen, die die Investitionssicherheit zerstören.“