Die XII. Änderungsfassung zur Kooperationsvereinbarung (KoV) setzt das Muster der bisherigen Anpassungen fort: Obwohl die Inhalte der KoV Netzbetreiber und Netznutzer gleichermaßen betreffen, ist es weiterhin ein Regelwerk der Gasnetzbetreiber – teilweise zu Lasten der Netznutzer. Denn die Änderungen spiegeln vornehmlich die Wünsche von Ausspeisenetzbetreibern, Fernleitungsnetzbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen wieder. Dabei sind die Änderungen aufgrund der Marktgebietszusammenlegung eigentlich eher unstreitig. Doch die Änderungsfassung soll nun dazu genutzt werden, Anreize für gaswirtschaftliches Verhalten der Händler und Lieferanten einzuführen, die diese unter Umständen zur Offenlegung sensibler Informationen zwingt. Dagegen fehlen noch immer die seit langem geforderten wirksamen Anreize für Ausspeisenetzbetreiber, ihre Datenbereitstellung im Rahmen der Gasbilanzierungsprozesse zu verbessern. Die Streichung des überflüssigen Leitfadens zu Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen im Gasmarkt ist nach Ansicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. ein kleiner aber richtiger Schritt.
Dekarbonisierung, Stellungnahmen & Positionspapiere
25.01.2021
bne kommentiert Änderungen in der Kooperationsvereinbarung (KoV) Gas
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