Zwar wird die Notwendigkeit, verbrauchsseitige Flexibilitäten und ihre Vermarktung endlich mit erzeugungsseitigen Flexibilitäten grundsätzlich gleichzustellen, durchaus massiv vom bne eingefordert – allerdings in einem Rahmen, in dem dies energiewirtschaftlich sinnvoll ist.
Da die auslaufende AbLaV nachweislich in jeglicher Hinsicht versagt hat, erscheint es überaus unwahrscheinlich, dass die neue AbLaV diese Probleme kurieren können wird. Zwar ist anzuerkennen, dass die Bemühungen des BMWi zur Umsetzung des Beschlusses der Koalitionsfraktionen zumindest bei den schwerwiegendsten Konstruktionsfehlern ansetzen. Dennoch werden aus Sicht des bne die Bemühungen nicht ausreichen, die insgesamt als energiewirtschaftlich fehlerhafte Systematik angelegte Einbindung zu beseitigen.