Die Abgrenzung von weitergeleiteten Strommengen von selbstverbrauchten Strommengen ausschließlich auf Basis von Werten aus eichrechtskonformen Messgeräten kann im Einzelfall mit unangemessen hohem Aufwand verbunden sein. Deshalb ist es sinnvoll, für solche Einzelfälle ausnahmsweise auch die Schätzung der Strommengen zuzulassen. Der bne unterstützt den Vorschlag des BMWi, hat aber noch Anmerkungen für die konkrete Ausgestaltung.
Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
15.05.2018
bne-Stellungnahme zur Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen bei umlageprivilegierten Unternehmen
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