Die jetzt vorgeschlagene systematische Einbindung der EE- und KWK-Anlagen in den Redispatch ist grundsätzlich sinnvoll, es sollte aber ein hoher Mindestfaktor angesetzt werden, um die Abregelung von erneuerbarem Strom auf ein möglichst geringes Maß zu begrenzen. Die Abgrenzung der Maßnahmen nach § 13 (1) und § 13 (2) sollte jedoch konkretisiert werden und es sollten Anreize für einen schnelleren Netzausbau gesetzt werden.
Netze, Stellungnahmen & Positionspapiere, Strommarkt
11.10.2018
bne-Stellungnahme zur Fortentwicklung Redispatch
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