Das konsultierte Eckpunktepapier der BNetzA macht einen deutlich ausgewogeneren Eindruck als der Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) aus dem Jahr 2020.
Der bne erkennt die Notwendigkeit für eine kurative Steuerung, um die Funktionsfähigkeit des Netzes aufrechtzuerhalten. Das Instrument sollte nur in Ausnahme- bzw.- Notfällen zur Anwendung kommen. Der Anwendungsbereich einer Regelung darf jedoch nicht darüber hinausgehen.
In jedem Fall ist ein zusätzliches präventives Instrument notwendig und sollte marktliche Anreize umsetzen. Das BNetzA-Konzept lässt grundsätzlich Raum für marktliche Flexibilitätsangebote, zeigt aber keine Möglichkeit zur Umsetzung solcher Angebote nach § 14 c EnWG auf und fordert sie auch nicht ein.